Der Deutsche Bundestag hat am 30.09.2022 das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Klimaschutz und Energie beschlossen. Durch die Einfügung des § 31k Abs. 1 Nr. 1 BImSchG können Betreiber von Windenergieanlagen auf Antrag im Fall einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage Abweichungen von Genehmigungsanforderungen an optische Immissionen (Schattenwurf) erreichen. Zusätzlich kann auch hier auf Antrag nach §15 eine Befreiung der nächtlichen Abregelungen stattfinden, wenn sich der Schallleistungspegel nicht um mehr als 4 dB(A) im Verhältnis zum bisher genehmigten Wert erhöht. Hiermit soll es den Betreibern bis zum 15. April 2023 ermöglicht werden, die Leistung der WEA zu erhöhen und mehr Strom zu erzeugen.
Das Bundesministerium hat die nach §31k „Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen“ bis zum 15. April 2024 verlängert. Hebt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Alarmstufe oder Notfallstufe vor dem 15. April 2024 auf, endet die Zulassung der Abweichung bereits zum Ablauf des letzten Tages des auf die Aufhebung folgenden Quartals.
Die IFE startet in das vierte Quartal dieses Jahres mit einer Neuheit in Sachen Blitzschutzmessung mittels Industriedrohne. Nach einer umfangreichen theoretischen und praktischen Schulung durch TOPseven wurde mit Erfolg die Blitzschutzmessung an sieben WEA des Typs Vestas V52 durchgeführt. Per Signalgeneratoren, die jeweils einzeln an das Rotorblatt angeschlossen werden, zeichnet die Drohne mit dem dazugehörigen Feldsensor und der parallelen elektrischen Erzeugung eines Feldes im Blitzschutzsystem Abweichungen in der Hochfrequenz auf. Die drei Signalgeneratoren werden beim Start per Funk von der Drohne aus gesteuert. Mit diesem System erhofft sich die IFE eine detailliertere Ermittlung von Unstimmigkeiten durch die Blitzschutzmessung.
Die Grafik zur Aufzeichnung und späteren Analyse der Daten wird im Folgenden dargestellt:
„Durch die schnelle und einfache Umrüstung der Industriedrohne können wir die Inspektion der Rotorblätter und die Blitzschutzmessung in den Ablauf jeglicher WEA-Inspektionen, wie bspw. die Wiederkehrende Prüfung, integrieren. Somit wird dem Kunden in kurzer Zeit ein Gesamteindruck über den technischen Zustand seiner WEA gegeben und hierbei werden insgesamt die Stillstandzeiten während der Inspektion und somit die Ertragsverluste reduziert“, so das Fazit von Geschäftsführer Pascal Habakuck.